Vortrag: Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

www.freischrift.de

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Rechtsanwältin Natascha Thomas und Internist Dr. Patrik Finkenwirth verschafften den Zuhörern
am Vormittag des 27. Oktober einen Einblick ins Thema Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV). Individuelle Fragen und Fakten standen dabei im Vordergrund, z. B. dass auch Ehepartner oder Eltern ohne PV im Zweifelsfall nicht zu einem verunglückten Patienten dürfen oder dass bei einer PV – anders als bei einer VV – keine notarielle Beglaubigung nötig ist.
Weitere wichtige Unterschiede:

PV: legt fest, wer med. Entscheidungen treffen, über den Zustand des Patienten informiert werden und ihn besuchen darf.
VV: legt fest, wer sich u. a. um Finanzen, Behörden und Arbeitgeber kümmert, wenn es ein Patient nicht
mehr kann. Bei der Bank ist zusätzlich eine Bankenvollmacht nötig.

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Vorlagen für PV und VV finden sie unter:
www.bmjv.de
Am Nachmittag ging es zudem mit dem Vortrag“Richtig erben“ weiter.